Bauauskunft
Leistungsbeschreibung
Die Onlineauskunft über unser Bauportal bietet Ihnen die Möglichkeit sich ganz bequem von zu Hause aus Gewissheit über den Stand Ihres Bauntrags zu verschaffen.
Jeder registrierte Nutzende erfährt durch das Einloggen in das Bauportal das Wesentliche über den aktuellen Bearbeitungsstand des Bauantrages, die hinterlegten Antragsinformationen, den Verfahrensstand sowie die Vollständigkeit der eingereichten Bauvorlagen.
Bitte beachten Sie, dass u. a. Anfragen beteiligter Behörden eine Änderung des Bearbeitungsstandes nach sich ziehen können. Durch erneutes Einloggen erfahren Sie die jeweils aktuellen Informationen zu Ihrem Bauantrag z. B. ob im Laufe des Genehmigungsverfahrens noch weitere Unterlagen angefodert werden.
Bei Nutzung des Onlineangebotes werden im Hintergrund Protokolldaten erhoben um den Zugriff zu dokumentieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Nrdhorn.
Bei Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter bauonline@nordhorn.de.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Onlineauskunft fallen keine Gebühren an. Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung des Bauantrages Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) anfallen. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.
Für die Onlineauskunft sind keine Formulare zu verwenden.