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Entwässerungsantrag


Leistungsbeschreibung

Anschlüsse an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage für Schmutz- und Regenwasser sind genehmigungspflichtig. Bei Neubaumaßnahmen oder auch bei Änderungen an einer vorhandenen Grundstücksentwässerungsanlage hat der Grundstückseigentümer einen Entwässerungsantrag zu stellen, bzw. ein Änderungsgenehmigung zu beantragen.