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Anmeldung als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin


Leistungsbeschreibung

Keine Wahl ohne Wahlvorstände und Wahlhelfer*innen! Sie geben die Wahlzettel aus, prüfen die Listen und zählen die Stimmen. Ohne sie kann es bei den jeweiligen Wahlen kein Ergebnis geben.

Darum suchen wir Freiwillige, die uns als Wahlhelfer*innen unterstützen wollen. Als Erfrischungsgeld gibt es 50 Euro.

Die Wahlhelfer*innen eines Wahllokals teilen sich normalerweise in zwei Schichten auf:

  • Von 7:30 Uhr bis 13 Uhr
  • Von 13 Uhr bis 18 Uhr

Ab 18 Uhr bis zum Ende der Auszählung sind noch einmal alle Wahlhelfer*innen aus beiden Schichten da und ermitteln gemeinsam das Ergebnis.

Helfen können alle, die auch wahlberechtigt sind. Man muss also mindestens 18 Jahre alt und Deutsche*r sein.

Bei der Anmeldung als Wahlhelfer*in sind Name, Vorname, Geburtsdatum sowie die vollständige Anschrift anzugeben.

Die Angabe der E-Mailadresse und einer Telefonnummer ist freiwillig, jedoch für die bessere Erreichbarkeit von Vorteil.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung von 50,00 € gewährt. Wahlvorsteher*innen erhalten 60,00 €.