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Hallenplan / Hallenvergabe


Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der Kommune, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Bitte wenden Sie sich als Vereinsmitglied an den Ansprechpartner bzw. an den Vorsitzenden Ihres Vereins, da nur diese bevollmächtigt sind, die Anträge auf die Turnhallenüberlassung im Namen des Vereins zu stellen und besitzen die dafür benötigten Logindaten für die Buchungsanfragen.

Bitte wenden Sie sich als Privatperson, nachdem Sie geprüft haben, ob der gewünschte Tag frei ist, telefonisch an Frau Raaz unter der Rufnummer 878-341 oder senden Sie per E-Mail an sandra.raaz@nordhorn.de dieses ausgefüllte Formular: Antrag auf Turnhallenüberlassung

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

AG Kommunenredaktion