Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers / Traditionsfeuers
Antrag auf Genehmigung eines Osterfeuers / Brauchtumsfeuers / Traditionsfeuers
Leistungsbeschreibung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stelle
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
Füllen Sie die Anträge aus und schicken Sie diese an Frau Müller oder an Herrn Klaus.
Die Anträge finden Sie auf der linken Seite im PDF Format. Eine PDF ist der Antrag zum anmelden des Osterfeuers und das zweite Formular ist die Schankgenehmigung nach dem NGastG.
Lesen Sie sich auch gerne die Hinweise zum Osterfeuer durch, welche wir vom Landkreis erhalten haben.
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.