Abgabe des Zwischenzählerstandes


Leistungsbeschreibung


Wassermengen, die nachweislich außerhalb des Hauses verwendet werden, können auf Antrag von der Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung abgesetzt werden. Der Nachweis erfolgt über einen geeichten und verplombten Zwischenzähler, der auf eigene Kosten von einem zugelassenen Installateur nach den technischen Vorschriften einzubauen ist. Es muss gewährleistet sein, dass diese Wassermengen nicht in das städtische Kanalnetz eingeleitet werden können.

Ein Zwischenzähler dient zur Aufzeichnung von Wassermengen, die außer Haus verwendet und anschließend nicht über das städtische Kanalnetz entsorgt werden. Bestes Beispiel ist die Gartenbewässerung. Die Stadt Nordhorn gewährt derzeit pro Kubikmeter Wasser eine Gutschrift von 2,52 Euro auf die fällige Schmutzwassergebühr. Allerdings sind dieser Ersparnis auch der Aufwand und die Kosten für den fachgerechten Einbau des Zwischenzählers gegenüberzustellen.

Jährlich nach Ende der Bewässerungssaison und spätestens bis Ende Februar des Folgejahres (ab März eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt) ist der Zwischenzählerstand abzugeben. Diese Meldung ist auch erforderlich, wenn der Zählerstand gegenüber dem Vorjahr unverändert ist. Von einer Meldung per Telefon oder Mail ist grundsätzlich abzusehen. Die ermittelte Verbrauchsmenge für das abgelaufene Kalenderjahr wird im Abgabenbescheid des Folgejahres gesondert gutgeschrieben.

Voraussetzungen


  • Installation eines Wasserzwischenzählers
  • Mitteilung an die Stadt Nordhorn über den Einbau

Rechtsgrundlage


  • Abwassergebührensatzung der Stadt Nordhorn

Kontakt

  • Steuern / Abgaben

Kontaktpersonen


  • Frau Hindriks
  • Frau Brunninkhuis
  • Frau Ramaker
  • Frau Sarnow-Bettig
  • Herr Heilemann