Personalausweis Meldung wegen Verlust
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
kostenfrei
Bei Verlustmeldung
Bitte bedenken Sie, dass bei einer Neubeantragung des Passes die bekannten Gebühren anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport