BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Anmeldung Musikschule


Leistungsbeschreibung

Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind.

Informationen zu den Musikschulen in Niedersachsen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.

Inzwischen werden auch viele Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und allgemein bildenden Schulen realisiert. Informationen hierzu finden Sie beim Niedersächsischen Bildungsserver .

Spezielle Hinweise

Nähere Informationen zur Musikschule finden Sie unter: www.musikschule-nordhorn.de

Folgende Voraussetzungen gelten entsprechend der Schulordnung für die Anmeldung an der Musikschule:

  • Die Teilnahme am Unterricht ist auf dem entsprechenden Vordruck bei der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich zu beantragen. Bei minderjährigen Teilnehmern/innen muss die Anmeldung durch die gesetzlichen Vertreter/innen vorgenommen werden. Mit der Anmeldung wird die Schulordnung rechtsverbindlich.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter; im Falle der Zulassung zum Einzelunterricht nach Anhö-
    rung des Lehrers, im Falle der Ablehnung zusätzlich nach Anhörung der Eltern des Bewerbers.

Der Unterricht in der Elementaren Musikpädagogik beginnt direkt nach den Sommerferien.
Die “Klimperkiste” beginnt jeweils nach den Weihnachts- und nach den Sommerferien.
Schriftliche Anmeldungen sollten je nach Unterrichtsbeginn bis spätestens Mitte Mai bzw. Mitte November eingereicht werden.
Die Einteilungen im Instrumental- und Vokalbereich erfolgen in der Regel zum 1. April und zum 1. Oktober.
Wir benötigen für die Einteilung rechtzeitig eine schriftliche Anmeldung (ca. 6 Wochen vor Beginn).