Abmeldung Musikschule
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Abmeldung Musikschule
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für eine Abmeldung vom Musikschulunterricht gelten entsprechend der Schulordnung folgende Regelungen:
- In der Grundstufe ist eine Abmeldung zu den Sommerferien und zum 31. Dezember möglich. Im übrigen Bereich kann zum 31. März und 30. September gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Sie muss der Geschäftsleitung der Musikschule spätestens zwei Monate vorher zugegangen sein.
- Neuanfänger, die am 1. Oktober eingeteilt wurden, haben ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember. Neuanfänger, die zum 1. April eingeteilt wurden, haben ein einmaliges Sonderkündigungsrecht zu den Sommerferien (Probezeit).
- Im Ensemble- und Chorbereich kann zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden.
- Bei unvorhersehbarem Umzug (Berufswechsel, Schulwechsel), plötzlicher Arbeitslosigkeit, Aufnahme eines Studiums oder schwerer Krankheit kann außerordentlich gekündigt werden