Meldebescheinigung Erteilung einfach
Meldebescheinigung Erteilung einfach
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Allgemeine Informationen
Die erweiterte Meldebescheinigung Enthält weitergehende Daten als die einfache Meldebescheinigung einschließlich Staatsangehörigkeit, Konfession und Familienstand.
Die erweiterte Meldebescheinigung wird zum Beispiel benötigt, wenn Sie einen neuen ausländischen Pass beantragen oder für die Anmeldung zur Eheschließung.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Diese Dienstleistung kann bei der Stadt Nordhorn außerdem über das Portal OpenR@thaus digital abgewickelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: 7,50 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
2 Tage