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Meldebescheinigung Erteilung einfach


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Die erweiterte Meldebescheinigung Enthält weitergehende Daten als die einfache Meldebescheinigung einschließlich Staatsangehörigkeit, Konfession und Familienstand.

Die erweiterte Meldebescheinigung wird zum Beispiel benötigt, wenn Sie einen neuen ausländischen Pass beantragen oder für die Anmeldung zur Eheschließung.



Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Spezielle Hinweise

Diese Dienstleistung kann bei der Stadt Nordhorn außerdem über das Portal OpenR@thaus digital abgewickelt werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • Sie erscheinen persönlich oder
  • Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Gebühr: 7,50 Euro

Es müssen keine Fristen beachtet werden.