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Geburtsurkunde Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Es gibt ein Das Geburten-Register.
Da stehen Informationen zum Kind drin.
Diese Information bekommen Sie auf einer Urkunde.
Wenn Sie möchten.
Das nennt man Geburts-Urkunde.
Sie müssen dafür einen Antrag machen. 
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen - Stadt Aurich) Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport