Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit dem vollständigen Inkraftreten des Nds. Hundegesetzes (NHundG) müssen Hundehalter seit dem 01.07.2013 folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sachkunde (Hundeführerschein)
Nach § 3 NHundG ist jeder Hundehalter ab dem 01.07.2013 dazu verpflichtet, die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes zu besitzen.
Hierzu muss grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden.
Dies gilt nicht für Hundehalter, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes 2013 über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben.
Eine Liste anerkannter Sachkundeprüfer finden Sie hier.
- Kennzeichnung des Hundes
Gemäß § 4 NHundG sind Hunde, die älter als sechs Monate sind, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Die elektronische Kennzeichnung mittels Transponder wird beim Tierarzt durchgeführt und nicht durch eine bereits vorhandene Tätowierung ersetzt.
- Haftpflichtversicherung
Nach § 5 NHundG hat der Hundehalter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Es wird empfohlen, auch für jüngere Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Registrierung beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen
Zum 01.07.2013 wurde das sogenannte "Zentrale Hunderegister" - quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen - eingerichtet.
Das „Zentrale Hunderegister“ dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Daten und die Daten ihrer Hunde bei An- und Abmeldung im „ Zentralen Hunderegister“ eintragen.
Die Registrierung kann online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter Tel.: 0441/39010400 erfolgen.
Eine Registrierung bei einem anderen Register, wie z.B. Tasso ersetzt nicht die Registrierung beim „Zentralen Hunderegister“.
Die Einhaltung der genannten Vorschriften wird anlassbezogen durch das Ordnungsamt überprüft. Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung erfolgt beim Steueramt der Stadt Nordhorn.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Verfahrensablauf
Die Dienstleistung kann bei der Stadt Nordhorn vollständig digital abgewickelt werden über das Portal OpenR@thaus.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Stadt Nordhorn, Steuern und Abgaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt eine formlose Mitteilung in Schriftform.
Alternativ kann die Abmeldung digital über das Portal OpenR@thaus durchgeführt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz