BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundehaltung Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Mit dem vollständigen Inkraftreten des Nds. Hundegesetzes (NHundG) müssen Hundehalter seit dem 01.07.2013 folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sachkunde (Hundeführerschein)

Nach § 3 NHundG ist jeder Hundehalter ab dem 01.07.2013 dazu verpflichtet, die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes zu besitzen.

Hierzu muss grundsätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung bestanden werden.

Dies gilt nicht für Hundehalter, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes 2013 über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten haben.

Eine Liste anerkannter Sachkundeprüfer finden Sie hier.

  1. Kennzeichnung des Hundes

Gemäß § 4 NHundG sind Hunde, die älter als sechs Monate sind, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Die elektronische Kennzeichnung mittels Transponder wird beim Tierarzt durchgeführt und nicht durch eine bereits vorhandene Tätowierung ersetzt.

  1. Haftpflichtversicherung

Nach § 5 NHundG hat der Hundehalter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen. Es wird empfohlen, auch für jüngere Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  1. Registrierung beim Zentralen Hunderegister Niedersachsen

Zum 01.07.2013 wurde das sogenannte "Zentrale Hunderegister" - quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen - eingerichtet.

Das „Zentrale Hunderegister“ dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Daten und die Daten ihrer Hunde bei An- und Abmeldung im „ Zentralen Hunderegister“ eintragen.

Die Registrierung kann online unter www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter Tel.: 0441/39010400 erfolgen.

Eine Registrierung bei einem anderen Register, wie z.B. Tasso ersetzt nicht die Registrierung beim „Zentralen Hunderegister“.

Die Einhaltung der genannten Vorschriften wird anlassbezogen durch das Ordnungsamt überprüft. Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Spezielle Hinweise

Stadt Nordhorn, Steuern und Abgaben.

Spezielle Hinweise

Benötigt werden:

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Nachweis über theoretische und praktische Sachkundeprüfung ("Hundeführerschein").
  • Nachweis über die Registrierung im Hunderegister Niedersachsen.
  • Nachweis über die elektronische Kennzeichnung des Hundes ("Chip").
Spezielle Hinweise

Es fallen Steuern an. Die Beträge zur Hundesteuer ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Nordhorn.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Spezielle Hinweise

Die Stadt Nordhorn gibt keine Hundesteuermarken aus. Stattdessen werden die Hunde im Bedarfsfall über den Chip identifiziert.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport