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Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)


Leistungsbeschreibung

Nach § 66 der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) können Abweichungen von den Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zugelassen werden, wenn diese unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Die Zulassung einer Abweichung bedarf stets eines schriftlichen und begründeten Antrags.

Ferner können nach § 66 NBauO Ausnahmen und Befreiungen nach anderen Vorschriften des öffentlichen Baurechts beantragt werden. Beispielsweise können nach § 31 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) von Festsetzungen eines Bebauungsplans solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Außerdem kann nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Grunde des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigen Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen min den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Auch die Zulassung solcher Ausnahmen und Befreiungen erfordert stets schriftliche und begründete Anträge.

Bei einer Grundstücksteilung und bei verfahrensfreien Baumaßnahmen nach § 60 NBauO und nach dem Anhang zu § 60 NBauO müssen die erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen vor der Teilung des Grundstücks beziehungsweise vor der Bauausführung zugelassen werden. Ähnlich müssen bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen die notwendigen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen stets vor dem Einreichen der Mitteilung nach § 62 NBauO beantragt und zugelassen werden. Hingegen können bei Bauanträgen für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder für das Baugenehmigungsverfahren Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen zusammen mit den anderen Bauvorlagen beantragt werden.

Der Anzeige ist die Bestätigung einer Tragwerksplanerin oder eines Tragwerksplaners nach § 65 Abs. 4 NBauO beizufügen über die Wirksamkeit der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen und die Standsicherheit der baulichen Anlagen, die an die abzubrechenden oder zu beseitigenden baulichen Anlagen oder Teile baulicher Anlagen angebaut sind oder auf deren Standsicherheit sich die Baumaßnahme auswirken kann.

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über das Serviceportal einreichen.

Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser:

  • Ein Nutzerkonto (BundID) (einmalige Anmeldung)

Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach hier registrieren.

Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.

Beispiele

„02_einfacher Lageplan_20210527_V1“

„03_Grundriss EG_20210530_V1“

„04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2“

„06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1“

Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier.

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  • Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zum Einreichen einer Anzeige oder eines Antrags. Somit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Damit diese Bevollmächtigung schriftlich fixiert und dem Bauamt bekannt wird, ist die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Bauamt auszufüllen und von der Bauherrin oder vom Bauherrn sowie von der Entwurfsverfasserin oder vom Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und dem Bauamt auf Anforderung zukommen zu lassen.
  • Nach Anmeldung im Serviceportal ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der gewählten Dienstleistung das für den Antrag benötigte Formular auf. Nachdem das Formular für den Antrag ausgefüllt worden ist und die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen worden sind, kann der Antrag abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erhalten danach eine erste Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Wenn die Abweichung, Anzeige, der Bauantrag oder die Bauvoranfrage vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn registriert ist, erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner eine E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Falls die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner noch keinen Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn besitzen, erhalten sie die Zugangsdaten für das Login per Post. Den Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn finden Sie hier. Hier können Sie immer den Verfahrensstand einsehen.
  • Benachrichtigungen vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner immer per E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Dort können sie die Schreiben des Bauordnungsamtes der Stadt Nordhorn sowie am Ende der Verfahren die Genehmigungen oder Bestätigungen der Anzeigen sowie die genehmigten Bauvorlagen einsehen und herunterladen.
  • Falls Sie aufgefordert werden, Bauvorlagen nachzureichen, senden Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse bauordnung@nordhorn.de. Diese Bauvorlagen werden dann vom Bauordnungsamt in das Bauportal eingestellt.

Zusätzlich zu einem Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung müssen in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn folgende Bauvorlagen eingereicht werden:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Erläuterung zu der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
  • Begründung zu der Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
  • Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen