Wenn die von Ihnen vorgesehene Baumaßnahme von baurechtlichen Vorschriften abweicht (z. B. von der NBauO, von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer städtebaulichen Satzung) müssen Sie die Zulassung einer Abweichung, einer Ausnahme oder einer Befreiung gesondert beantragen und dies begründen. Dies gilt sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie und verfahrensfreie Baumaßnahmen. Auch wenn die Vorschriften, von denen abgewichen werden soll, nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden, muss trotzdem eine Zulassung beantragt werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung für eine Abweichung, eine Ausnahme oder Befreiung erteilen.
Diese Entscheidung ist gebührenpflichtig.