BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)


Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Hinweis: Diese Dienstleistung kann nur duch einen Entwurfsverfasser / eine Entwurfsverfasserin eingereicht werden. 

Spezielle Hinweise

Das Verfahren ist vollständig digitalisiert.

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über das Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus

Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person

  • Ein Nutzerkonto (BundID oder Mein Unternehmenskonto) (einmalige Anmeldung)

Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat, Online-Ausweis oder Mein Unternehmenskoto erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/eID oder unter https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess registrieren.

Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.

Beispiele

„02_einfacher Lageplan_20210527_V1“

„03_Grundriss EG_20210530_V1“

„04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2“

„06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1“

Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/e6893cc0-df2a-3397-b5a5-31e7b2fb1a4b/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e

Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Baumaßnahme erforderlichen  Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO . Ist die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer  qualifizierten elektronischen Signatur  der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein  qualifiziertes elektronisches Siegel  sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann der Bauantrag gestellt werden.
  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels  Nutzerkontos  (BundID oder Mein Unternehmenskonto) auf dem Sicherheitsniveau "substanziell" oder "hoch".
  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser füllt die  Eingabemasken  des Online-Dienstes aus wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
  • Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
  • Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragenen Antragsdaten. Die Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann den Bauantrag verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Wie geht es mit dem Bauantrag weiter?

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde  prüft  Ihren Bauantrag zunächst auf  Vollständigkeit  und beteiligt innerhalb einer Woche die Gemeinde.
  • Zu dem Bauantrag wird ein  Vorgangsraum  eingerichtet, der zur Kommunikation dient. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser, fügt im Vorgangsraum bei Bedarf oder nach Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen zum Antrag hinzu.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Über den Vorgangsraum werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde auch diejenigen Behörden und Stellen beteiligt, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise

Der Bauantrag wird digital beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  2. Freiflächengestaltungsplan, aus dem vor allem die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die Lage der baulichen Anlagen, der Einstellplätze und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen hervorgeht
  3. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  4. Baubeschreibung
  5. Bei Gebäuden Angaben zur Gebäudeklasse
  6. Ermittlung des Rohbau- und Herstellungswertes
  7. Angaben zu notwendigen Einstellplätzen
  8. Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  9. Bei gewerblichen Anlagen eine Betriebsbeschreibung
  10. Gegebenenfalls beglaubigte Baulastenerklärung
  11. Gegebenenfalls Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  12. Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen
  13. Gegebenenfalls Antrag auf Ablöse notwendiger Einstellplätze
  14. Gegebenenfalls Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder
  15. Gegebenenfalls bautechnische Nachweise
  16. Erhebungsbogen für Baustatistik

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 JAHR
ab dem Tag der Erteilung