BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)


Leistungsbeschreibung

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Spezielle Hinweise

Das Verfahren ist vollständig digitalisiert.

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über ein Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus 

Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person

  • Ein Nutzerkonto (BundID) (einmalige Anmeldung)

Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/ registrieren.

Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.

Beispiele

„02_einfacher Lageplan_20210527_V1“

„03_Grundriss EG_20210530_V1“

„04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2“

„06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1“

Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/e6893cc0-df2a-3397-b5a5-31e7b2fb1a4b/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren sind folgende Schritte erforderlich:

  • Die Bauherrin oder der Bauherr erteilt einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser den Auftrag zum Einreichen einer Anzeige oder eines Antrags. Somit wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser Bevollmächtigte/r der Bauherrin oder des Bauherrn. Damit diese Bevollmächtigung schriftlich fixiert und dem Bauamt bekannt wird, ist die Vollmacht zur Teilnahme am digitalen Bauamt auszufüllen und von der Bauherrin oder vom Bauherrn sowie von der Entwurfsverfasserin oder vom Entwurfsverfasser zu unterzeichnen und dem Bauamt auf Anforderung zukommen zu lassen.
  • Nach Anmeldung im Serviceportal ruft die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser bei der gewählten Dienstleistung das für den Antrag benötigte Formular auf. Nachdem das Formular für den Antrag ausgefüllt worden ist und die gefertigten Bauvorlagen im PDF-Format als Anlagen hochgeladen worden sind, kann der Antrag abschließend durch einen Klick auf die Senden-Schaltfläche digital abgesendet werden. Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erhalten danach eine erste Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Wenn die Abweichung, Anzeige, der Bauantrag oder die Bauvoranfrage vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn registriert ist, erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner eine E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Falls die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner noch keinen Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn besitzen, erhalten sie die Zugangsdaten für das Login per Post. Den Zugang zum Bauportal der Stadt Nordhorn finden Sie hier: https://bauportal.nordhorn.de/ Hier können Sie immer den Verfahrensstand einsehen.
  • Benachrichtigungen vom Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn erhalten die Bauherrin oder der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser sowie die Tragwerksplanerin oder der Tragwerksplaner immer per E-Mail mit Verweis auf das Bauportal der Stadt Nordhorn. Dort können sie die Schreiben des Bauordnungsamtes der Stadt Nordhorn sowie am Ende der Verfahren die Genehmigungen oder Bestätigungen der Anzeigen sowie die genehmigten Bauvorlagen einsehen und herunterladen.
  • Falls Sie aufgefordert werden, Bauvorlagen nachzureichen, senden Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse bauordnung@nordhorn.de . Diese Bauvorlagen werden dann vom Bauordnungsamt in das Bauportal eingestellt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Spezielle Hinweise

Der Bauantrag wird digital beim Bauordnungsamt der Stadt Nordhorn eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) mindestens folgende Unterlagen beigefügt werden:

  1. Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  2. Freiflächengestaltungsplan, aus dem vor allem die Festsetzungen eines Bebauungsplanes, die Lage der baulichen Anlagen, der Einstellplätze und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen hervorgeht
  3. Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  4. Baubeschreibung
  5. Bei Gebäuden Angaben zur Gebäudeklasse
  6. Ermittlung des Rohbau- und Herstellungswertes
  7. Angaben zu notwendigen Einstellplätzen
  8. Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  9. Bei gewerblichen Anlagen eine Betriebsbeschreibung
  10. Gegebenenfalls beglaubigte Baulastenerklärung
  11. Gegebenenfalls Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  12. Gegebenenfalls nachbarliche Zustimmungen
  13. Gegebenenfalls Antrag auf Ablöse notwendiger Einstellplätze
  14. Gegebenenfalls Nachweis der Spielplätze für Kleinkinder
  15. Gegebenenfalls bautechnische Nachweise
  16. Erhebungsbogen für Baustatistik

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 JAHR
ab dem Tag der Erteilung

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

Anlage 1: Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 2: Mitteilung gem. § 62 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 3: Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 4: Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 NBauO - (Niedersachsen) Anlage 5: Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO - (Niedersachsen) Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides (§ 71 i.V. § 73 NBauO) - (Niedersachsen) Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO - (Niedersachsen) Nachbarzustimmung gemäß § 68 Abs. 4 NBauO - (Niedersachsen)

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung