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Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Baumaßnahme vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden städtebaulichen Planungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Zudem erhält die Bauherrin oder der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

Grundsätzlich können Bauherrinnen und Bauherrn eine Bauvoranfrage stellen. Wenn aber die untere Bauaufsichtsbehörde für die Bauvoranfrage die Erstellung der Bauvorlagen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser für erforderlich erachtet, dann ist eine solche Person erforderlich.

Zur Bauvoranfrage gehören die Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Bauvoranfrage erforderlich sind. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

Spezielle Hinweise

Das Verfahren ist vollständig digitalisiert.

Für die digitalen Anzeige- und Genehmigungsverfahren können Sie Anzeigen und Anträge über das Onlineportal einreichen. Den Link finden Sie bei OpenR@thaus

Für die Einreichung digitaler Anträge benötigt die einreichende Person

  • Ein Nutzerkonto (BundID oder Mein Unternehmenskonto) (einmalige Anmeldung)

Um digital Abweichungen, Anzeigen, Bauanträge oder Bauvoranfragen im Serviceportal der Stadt Nordhorn stellen zu können, ist der Identitätsnachweis über ein „Nutzerkonto“ mit Elster-Zertifikat, Online-Ausweis oder Mein Unternehmenskoto erforderlich. Alle über dieses Nutzerkonto im Rahmen der Antragstellung mit hochgeladenen Bauvorlagen benötigen keine eigene qualifizierte elektronische Signatur (qes). Falls Sie noch keinen Login besitzen, können Sie sich schnell und einfach unter https://id.bund.de/de/registration/eID oder unter https://www.elster.de/eportal/unternehmerorientiert/registrierungsprozess registrieren.

Wenn Sie eine Abweichung, Anzeige, einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage einreichen, müssen die Dateinamen der hochgeladenen Bauvorlagen den Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 S. 2 NBauVorlVO entsprechen. Der Dateiname darf höchstens aus 50 Zeichen bestehen, und Umlaute dürfen nicht verwendet werden. Ferner muss der Dateiname eine Kennnummer mit textlicher Beschreibung, das Erstelldatum im Format „JJJJMMTT“ und die Version enthalten. Bei Bauvorlagen, die bereits durch eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur für Baustatik geprüft wurden, ist das im Dateinamen im Anschluss an die Angabe über die Version anzugeben.

Beispiele

„02_einfacher Lageplan_20210527_V1“

„03_Grundriss EG_20210530_V1“

„04_Betriebsbeschreibung_20210615_V2“

„06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1“

Es können nur Dateien mit vollständigen Dateinamen verarbeitet werden. Die vollständigen Anforderungen an die Dateinamen der Bauvorlagen finden Sie hier: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/e6893cc0-df2a-3397-b5a5-31e7b2fb1a4b/4c55dded-26ec-3be4-a55c-9a6fb55fb01e

Bei Nutzung des Online-Services gehen Sie wie folgt vor:

  • Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die für die Bauvoranfrage erforderlichen  Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO . Ist die antragstellende Person nicht für den Inhalt einer Bauvorlage verantwortlich, so muss die Bauvorlage mit einer  qualifizierten elektronischen Signatur  der dafür verantwortlichen Person versehen sein. Bei Behörden oder Stellen kann dies auch ein  qualifiziertes elektronisches Siegel  sein. Bitte achten Sie insbesondere auf die Strukturierung der Dateiinhalte und die Dateinamen. Sind alle erforderlichen Bauvorlagen zusammengestellt, kann die Bauvoranfrage gestellt werden.
  • Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser identifiziert sich mittels  Nutzerkontos  (BundID oder Mein Unternehmenskonto) auf dem Sicherheitsniveau „substanziell“ oder „hoch“.
  • Die  Eingabemasken  des Online-Dienstes sind auszufüllen, wie es durch den Antragsassistenten vorgegeben ist.
  • Die antragstellende Person fügt die erforderlichen Bauvorlagen nach den Vorgaben der NBauVorlVO hinzu.
  • Nach Eingabe der erforderlichen Pflichtangaben erstellt der Antragsassistent eine Übersicht der eingetragen Antragsdaten. Die antragstellende Person überprüft die darin enthaltenen Angaben und übermittelt dann die Bauvoranfrage verbindlich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Wie geht es mit der Bauvoranfrage weiter?

  • Die untere Bauaufsichtsbehörde  prüft  Ihre Bauvoranfrage zunächst auf  Vollständigkeit .
  • Zu der Bauvoranfrage wird ein  Vorgangsraum  eingerichtet, der zur Kommunikation dient. Die Bauherrin, der Bauherr, die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser fügt im Vorgangsraum bei Bedarf oder nach Aufforderung durch die untere Bauaufsichtsbehörde weitere Unterlagen zum Antrag hinzu.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Über den Vorgangsraum werden von der unteren Bauaufsichtsbehörde auch diejenigen Behörden und Stellen beteiligt, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung erforderlich ist.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung.
  • Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie am Ende den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Kostenfestsetzungsbescheid elektronisch über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie die Bescheide auch postalisch erhalten.
  • Zahlen Sie die Kosten (Gebühren und Auslagen) per SEPA-Überweisung, einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren oder folgen Sie den Anweisungen auf dem gesonderten Kostenfestsetzungsbescheid.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, große selbständige Stadt u.a.).

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise

Der Antrag auf Vorbescheid ist digital einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.

Gebühr wird nach Zeitaufwand der zuständigen Behörde angepasst, beträgt aber mindestens 90 €.

Gebühr: 90,00 EUR - 100000,00 EUR
Anlage 1 BauGO, Nr. 1.14

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum an die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen.

Eine Verlängerung des Bauv orbescheides ist auf Antrag möglich.

Widerspruch, Klage