Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheids gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), auch in Verbindung mit § 73 Abs. 2 Satz 2 NBauO
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal drei Jahre verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Dies gilt auch für eine Teilbaugenehmigung oder einen Bauvorbescheid.
Mit dem Antragsassistenten dieses Online-Dienstes werden Sie sicher durch den Antrag geleitet. Vorab einige Hinweise zu dem was Sie erwartet und was Sie vorbereiten sollten.
Der Antrag ist elektronisch gemäß § 3 a Abs. 1 NBauO unter Verwendung eines Nutzerkontos (BundID oder Mein Unternehmenskonto) auf dem Sicherheitsniveau mindestens „substanziell“ zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Bauvorbescheides gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ebenfalls über das Online-Portal ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie dann die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung oder des Bauvorbescheids sowie einen Kostenfestsetzungsbescheid über Ihr Portalpostfach. Alternativ können Sie die Verlängerung der Geltungsdauer der Bescheide auch postalisch erhalten.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung oder einem der im Online-Portal angebotenen Zahlungsverfahren
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung, eine gültige Teilbaugenehmigung oder ein gültiger Bauvorbescheid vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (per Onlineservice oder in Textform)
- Vollmacht (bei Bedarf)
Welche Gebühren fallen an?
Die Verlängerung der Geltungsdauer des Bescheides ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenverordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Für die Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung und eines Bauvorbescheides gelten folgende Fristen:
- Antrag auf Verlängerung während der Geltungsdauer des Bescheides
- Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils bis zu 3 Jahre möglich
Links & Onlinedienste
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder einer TeilbaugenehmigungVerwandte Dienstleistungen
Abbruchanzeige gem. § 60 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag gem. § 66 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage gem. § 73 NBauO
Antrag auf Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)